Leute, ich muss das hier jetzt einfach loswerden. Belastet mich aktuell doch sehr
kurz zur Vorgeschichte:
im Dezember 2011 wurde in unserer Wohnung der Herd ausgetauscht, weil sich die Herdplatten gelockert hatten und dann irgendwann auch nicht mehr funktionierten.
Beim neu verbauten Herd mussten wir bereits nach wenigen Tagen wieder der Hausverwaltung bescheid geben, weil es während des Betriebs im inneren des Backofens furchtbar schepperte.
Das wurde dann recht zeitnah und anstandslos repariert. Eine Rechnung für diese Reparatur haben wir nie erhalten.
Im Dezember 2014 bekamen wir dann mit dem ausgetauschten Herd plötzlich das Problem, dass bei jedem einschalten des Backofens die Sicherung im Sicherungskasten rausflog.
Also zeigten wir auch dieses Problem bei der Hausverwaltung an.
Drei Wochen später (eine Woche vor Weihnachten) erschien dann der Reparaturdienst einer Firma um sich den Schaden anzuschauen und anschließend unverrichteter Dinge wieder abzuziehen, weil das entsprechende Ersatzteil erst beschafft werden musste. Gleichzeitig teilte er mir mit, dass er die für den Kurzschluss verantwortliche Umluftfunktion vorübergehend abgeklemmt habe, damit wir über die Weihnachtsfeiertage wenigstens den Backofen mit Ober- und Unterhitze betreiben könnten.
Die eigentliche Reparatur des Backofens erfolgt dann am 06. Januar 2015.
Kurz darauf, am 16. Januar 2015 erhielten wir überraschend von unserer Hausverwaltung eine Rechnung der Reparaturfirma, für den Erstbesuch bei dem der Schaden aufgenommen aber nichts repariert worden war, zugeschickt. Die Rechnung belief sich auf ca. 55 Eur für die Anfahrt. Bezahlen sollten wir diese Rechnung aufgrund der Regelung zu Kleinreparaturen in unserem Mietvertrag.
Da es uns komisch vorkam, dass (abgesehen davon, dass wir überhaupt eine Rechnung begleichen sollten) die Anfahrt und Schadensbesichtigung separat berechnet wurde, wendeten wir uns an den Mieterverein. Auch um abklären zu lassen ob wir überhaupt zur Zahlung dieser Rechnung verpflichtet sind.
Der Mieterverein teilte uns hierzu mit, dass die Regelung in unserem Mietvertrag unwirksam sei und wir die Reparatur daher nicht bezahlen müssten.
Das wurde vom Mieterverein auch gegenüber unserer Hausverwaltung schriftlich so kommuniziert. Damit war die Sache für uns erledigt. Eigentlich !
Heute erhielten wir nämlich einen Brief vom Mieterverein. In diesem befand sich als Anhang ein Schreiben der Hausverwaltung in dem unter anderem folgendes zu lesen ist:
Zitat“Laut Regiebericht der Fa. XYZ wurde durch den Mieter das Anschlusskabel aus dem Gerät gerissen. Dies gleiche Problem hatten wir bereits kurz nach dem Einbau der Küche im Dezember 2011. Dies kann der damalige Handwerker belegen. Entgegen Ihrer Vermutung ist ein direkter ständiger Zugriff des Herdes unumstritten gegeben.
Nebenan bemerkt, kann der Mangel auch im Sinne einer Beschädigung an der Mietsache genommen werden, welche die Mieter zu vertreten haben. Wir empfehlen daher den Fall bei der Versicherung von Frau (meine Frau) und Herrn (ich) zur Regulierung einzureichen.
Bitte raten Sie den Mieter die Zahlung der Reparaturkosten an.“
So, jetzt mal abgesehen von der unglaublich miesen Rechtschreibung und den wirren Formulierungen in diesem Brief, kann ich versichern, dass wir niemals ein Kabel vom Herd herausgerissen haben. Warum sollten wir das auch zwei mal und jedes mal ausgerechnet kurz vor Weihnachten tun? Wir haben zwei kleine Kinder und sind auf den Herd angewiesen. Das macht überhaupt keinen Sinn. Kurz und knapp: diese Behauptung ist tatsächlich dreist gelogen.
Da ich bei jeder Reparatur dem Handwerker auch über die Schulter geschaut und auch beim Ein- und Ausbau des Herdes mitgeholfen habe, weiß ich auch mit absoluter Sicherheit, dass kein herausgerissenes Kabel für die Probleme verantwortlich gewesen ist. Das hat auch keiner der Handwerker mir gegenüber jemals so geäußert. Außerdem habe ich jedes Reparaturprotokoll nach dem Gegenlesen unterschrieben. Und da stand eben auch nie irgendwas in der Art von „Kabel herausgerissen und wieder fixiert“ oder ähnliches darin.
Bei der letzten Reparatur wegen dem Kurzschluss im Herd steht beispielsweise auf der Rechnung
ZitatAnschlusskabel neu verpresst Herdanschluss neu hergestellt Schutzleiteranschluss BO Heizung hergestellt (BO steht hier für „Backofen“)
Mit den Handwerkern hab ich mich auch jedes Mal gut verstanden, ihnen Kaffee angeboten und das eine oder andere Wort gewechselt. Darum begreife ich den Mist noch viel weniger. Zumal wie gesagt er selber erst irgend eins der Kabel abgeklemmt hatte damit wir unseren Festtagsbraten wenigstens mit Ober- und Unterhitze zubereiten konnten.
Für uns sieht das jetzt erst einmal danach aus als würde der entsprechende Handwerksbetrieb in der Sache geschmiert werden damit er auch weiterhin Aufträge durch die Hausverwaltung erhält und das Spiel jetzt mitspielen.
Natürlich wenden wir uns nun gleich am Montag wieder an den Mieterverein und wir werden wohl auch um einen Besuch vor Gericht nicht herumkommen. Aber mich würde jetzt mal interessieren wie unsere Chancen überhaupt aussehen in der Sache. Wenn der Handwerksbetrieb wirklich geschmiert wird und an seiner Behauptung, ein herausgerissenes Kabel sei schuld am Kurzschluss gewesen, festhält, kann ich das Gegenteil wohl schlecht beweisen, oder? Von den Reparaturprotokollen habe ich nie eine Kopie erhalten, so dass man auch dort nachträglich noch Dinge hinzufügen könnte, wenn man es darauf anlegen möchte.
Und weil ich diese Behauptungen auch nicht auf mir sitzen lassen möchte, überlege ich ob es eine Möglichkeit gibt den Handwerksbetrieb oder die Hausverwaltung wegen übler Nachrede oder Verleumdung (ich kenne den genauen juristischen Begriff nicht der hier zutrifft) anzuzeigen? Sollte ich das tun? Müsste ich es sogar vielleicht? Macht das Sinn?
Mir stehts grad bis oben, echt. So eine Schweinerei habe ich noch nie erlebt. Aber vielleicht weiß hier ja jemand Rat
p.s.
Sorry für den vielen Text. Kürzer konnte ich mich nicht fassen
Ich vermiete selbst ein paar Immobilien, kann also beide Seiten juristisch nachvollziehen.
Hier steht Aussage gegen Aussage. Wenn Du nicht zahlst, muß der Vermieter Dich verklagen. Blöd für Dich, dass Du die Kopie des Protokolls nicht bekommen hast. Da kann natürlich geschummelt werden. Dass Handwerksbetriebe von der Hausverwaltung beauftragt werden ist logisch, aber das diese wissentlich falsch dokumentieren eher ein Einzelfall. Anderfalls wäre das dem Mieterverein sicherlich bekannt.
Wenn der HV die Summe den Streit im Gericht nicht lohnt, dann könnte man die Summe auch aus der Kaution entnehmen. Dann mußt Du beim Auszug die Auszahlung des strittigen Guthabens einklagen.
Meine Empfehlung ist, den Mieterverein zu informieren und mit denen die weiteren Schritte abzustimmen. hilfreich wäre es, wenn Du & Deine Frau den Sachverhalt aus Eurer Sicht schriftlich darstellt. Selbst solltest Du nicht zum Anwalt gehen, das kostet nur Dein Geld und bringt unnötige Brisanz in das Problem.
ich kann es nur wiederholen: wir haben uns hier absolut NICHTS vorzuwerfen. Keiner von uns hat jemals irgendwas am Herd gemacht ... außer gekocht. Und als uns dann beim Backofen die Sicherung rausgeflogen ist sobald wir den eingeschaltet haben, haben wir umgehend die Hausverwaltung informiert
dass die sich jetzt auf den Handwerksbetrieb berufen und der denen gesagt hat, dass wir Kabel herausgerissen haben sollen (sorry, über die Behauptung komme ich echt nicht hinweg), legt eben die Vermutung nahe, dass hier ganz gewaltig gemauschelt wird.
wie oben schon geschildert hat uns erst der Handwerker SELBER bei seinem ersten Besuch die Umluftfunktion des Backofens abgeklemmt, damit wir über die Feiertage wenigstens die Ober- und Unterhitze nutzen konnten. Um da an die entsprechenden Kabel ranzukommen musst du nicht nur den Herd ausbauen sondern anschließend auch noch die Abdeckung hinten entfernen UND dann noch wissen welches Kabel du entfernen musst damit nicht der komplette Herd am Ende funktionslos bleibt.
Bei aller Liebe. Mir (jemandem der selbst beim Wechseln einer Glühbirne jedesmal die Sicherung rausdreht) sowas zu unterstellen, ist schon wirklich ungeheuerlich
und man muss sich auch mal den Betrag vor Augen führen um den es hier geht. Ich meine, es sind 55 Euro ... Dafür wollen die mit DIESER Geschichte vor Gericht ziehen? Ich glaube, ich bin im falschen Film
zumal die Behauptung, dass das nun zum zweiten mal passiert sein soll, ja auch noch im Raum stehen bleibt. Sind die noch ganz sauber? Komischer weise hat man uns damals den Herd anstandslos gegen ein Neugerät getauscht. Warum, wenn wir bereits damals durch angeblich mutwilliges herausreißen von Kabeln selbst für den Defekt verantwortlich gewesen sein sollen? Warum hat man damals anstandslos mehrere hundert Euro für ein Neugerät investiert und macht jetzt bei 55 Euro so einen Aufstand? Das stinkt doch zum Himmel
Willst Du jetzt das Internet zuschreiben mit dem Problem?
Wenn Du Deinen Verstand benutzt, müßte Dir klar werden, dass es hier noch niemand vor Gericht ziehen will. Das wäre erst die Konsequenz, wenn beide Seiten stur bleiben. Im Normalfall wird der Mieterverein mit Dir die Sache besprechen und dann eine Antwort verfassen. Ob sich der Vermieter dann an das Gericht wendet oder den Vorgang selbst noch mal kritisch prüft und die Handwerker hinterfragt, kann heute nicht vorher gesehen werden. Außerdem, die Hausverwaltung ist nicht identisch mit dem Vermieter, die ist nur eine beauftragte Firma. Und jeder Vermieter weiß, wie der Hase hier läuft. Er muß Beweise vorlegen, wenn er im Gerichtssaal punkten will. Und die Richter und auch der Anwalt vom Mieterverein können im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Handwerker befragen. Ob die sich dann noch im Detail an alles erinnern können? Wer weiß... Vielleicht hat auch die Hausverwaltung einen Fehler gemacht. Also bleib cool, nicht vergessen, der heutige Tag ist sowieso nicht mehr zu retten.
Und dann wird sich nächste Woche der Vorgang schon klären.
Etwas eigenartig finde ich es, dass der Vermieter erst versucht das Geld über die Kleinreperaturregel versucht zu bekommen und dann als entsprechende Antwort vom Mieterbund kam auf die Versicherungsmasche gewechselt hat. Desweiteren dürfte es kaum mgl. sein bei mutwilliger Zerstörung eine Versicherung für den Schaden aufkommen zu lassen, wmoit der "Tipp" auch als eigenartig einzustufen ist.
die Kleinreparaturklausel greift nur bis zu einem bestimmten Kleinbetrag pro Reparatur. Liegen die KOsten der Reparatur aber auch nur einen Cent über der vereinbarten Regelung muss der Vermieter den Gesamtbetrag selber zahlen.
jetzt waren sie bei der Hausverwaltung natürlich schon so schlau, vom Handwerker ZWEI separate Rechnungen für den selben Reparaturvorgang zu verlangen, damit die Kleinbetragsregelung nicht ausgehebelt wird und man jeweils schön unter den 75 EUR pro Rechnung bleibt. Das alleine ist ja eigentlich schon eine Sauerei und gehört vor ein Gericht.
allerdings hat man wohl nicht damit gerechnet, dass der Mieterverein die Klausel in unserem Mietvertrag für ungültig erklärt und fährt jetzt eben einfach eine andere Strategie. Nämlich die, dass wir selbst für den Schaden verantwortlich sind. Auf die Art müssten wir das dann nämlich tatsächlich selber zahlen
wie man aber auf eine derart abstruse Idee mit den rausgerissenen Kabeln kommen kann erschließt sich uns wirklich nicht. Als wenn wir kurz vor Weihnachten, mit der Festtagspute im Kühlschrank, nichts anderes zu tun hätten als in unseren Küchengeräten die Kabel rauszuzerren
zumal man an die Kabel bei einem Einbauherd eben auch gar nicht so einfach rankommt ohne das Ding komplett auszubauen und aufzuschrauben.
Die Hausverwaltung beschäftigt keine Juristen, insofern kann deren Tätigkeit durchaus juristisch fehlerhaft sein. Allerdings erfüllen die ihren Vertrag gegenüber dem Wohnungseigentümer und wenn der Druck macht, müssen sie das Spiel mitspielen. Nach dem Motto 'Probieren kann man es ja mal'. Sieh es sportlich, Du hast sie durchschaut und weißt, mit welcher Mistbacke Du zu tun hast ;-)
wir waren gestern bei der Reparaturfirma vorstellig um uns selbst ein Bild zu machen und vielleicht etwas Licht ins Dunkel zu bringen
der Inhaber kam uns morgens mit einer Alkoholfahne entgegen, wirkte total ungepflegt und gab uns dreckig grinsend aber deutlich zu verstehen, dass wir aus der Sache nicht rauskommen, da die Hausverwaltung "gewisse Forderungen" stellt an die er sich zu halten habe und er schließlich nichts dafür könne, wenn wir "aus Langeweile Herdkabel aus den Geräten reißen"
eine Einsicht in die von mir unterschriebenen Reparaturprotokolle verweigerte er mit den Worten: "Darauf haben sie kein Recht. Die bleiben schön unter Verschluss"
und wie bereits vermutet hat die Hausverwaltung ihm vorgeschrieben den Reparaturvorgang in zwei separate Rechnungen aufzuteilen und abzurechnen, weil damit die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag zum Greifen kommt und zumindest ein Teil des Rechnungsbetrages vom Mieter zu begleichen ist. Der Vermieter bleibt auf die Art dann nämlich nicht auf den kompletten Kosten sitzen. Dass die Klausel im Vertrag ungültig ist, steht dabei auf einem anderen Blatt und der Gedanke wurde von der Hausverwaltung wohl nicht in den Betrugsversuch mit einbezogen
das Gespräch haben wir mit dem Handy aufgezeichnet, auch wenn uns natürlich bewusst ist, dass das vor Gericht nicht als Beweis geführt werden kann. Den Mieterverein wird es aber mit Sicherheit interessieren und unsere Glaubwürdigkeit untermalen
wie vermutet stecken also alle unter einer Decke und ziehen hier eine richtig linke Nummer durch. Kann man nur hoffen, dass wir dem Drecksack vor Gericht ordentlich eine mitgeben können. Aber Recht haben und Recht bekommen ist ja bekanntermaßen leider zweierlei
ich hab' echt so einen Hals
Wäre das hier der wilde Westen, dürfte ich den auf offener Strasse erschießen und mir dann noch ein Kopfgeld beim Sheriff abholen
Ihr hättet eventuell am Ende des Gespräches sagen können, daß ihr es aufgezeichnet habt. Wenn er dem nicht widersprochen hätte, könnte man es m.M.n. vor Gericht verwenden.
So oder so, ihr werdet euch vor Gericht prügeln müssen.
So oder so, ihr werdet euch vor Gericht prügeln müssen.
Das glaube ich nicht. Dafür muß der Vermieter erstmal klagen. Zuvor wird er sich juristisch beraten lassen. Nicht auszuschließen, dass ihm sein Anwalt dann von der Klage abrät, wenn er den Schriftwechsel mit dem Mieterverein gelesen hat und ihm das Kostenrisiko aus dem Gerichtsprozeß und den Anwaltsgebühren erläutert hat.
Bin doch noch munter und hab mir mal den Pommes seine Story durchgelesen. Gruslig, erinnert mich an meine Geschichte mit der Hausverwaltung in meiner Wohnung damals in Dresden. Da ging es Um einen Zähler der rechtswidrig am Vorlauf angebracht war und ständig lief obwohl ich die Heizungen aus hatte. Diesen Gangster von der HV könnte ich heute noch lynchen. Leider hatte ich damals keine RS und brauchte ne Wohnung nach der Trennung.