In der Parkstr. ein Knöllchen bekommen ??? Wegen Falsch Parken ?
Hier mein Schreiben an die Bußgeldstelle DD:
"Az: 599501466017 ,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bitte Sie den Vorgang zum Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit zu prüfen. Die Parkstraße ist aus Richtung Zoo, ab dem Überqueren der Kreuzung Lennéstr. nicht mit einem Zeichen „286“ versehen, Beweismittel, Videoaufzeichnung der abgefahrenen Strecke. Ihr Vorwurf: „Sie parkten unzulässig im eingeschränkten Halteverbot“ Ich bitte Sie daher den Vorwurf zu überprüfen und nachträglich die schon ausgesprochenen Verwarngelder, an andere Verkehrsteilnehmer ebenso zu überprüfen.
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